BGH · 3. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 04.05.2023 – III ZR 88/22
III ZR 88/22 · 04.05.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Mobilfunkvertrag, Endgerätewahlfreiheit 1. Das Recht der Endnutzer eines Internetzugangsdienstes, Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen (Endgerätewahlfreiheit), kann vertraglich nicht abbedungen werden. 2. Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens, mit der die vertragsgemäße Nutzung des Internetzugangs auf Endgeräte beschränkt wird, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen, verstößt gegen die Endgerätewahlfreiheit und ist damit unwirksam.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.