BGH · 3. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 02.09.2021 – III ZR 63/20

III ZR 63/20 · 02.09.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

AGB-Kontrolle einer Patienteninformation Formulare, die eine ärztliche Aufklärung und die Entscheidung des Patienten, ob er eine angeratene Untersuchung vornehmen lassen will, dokumentieren sollen, unterliegen gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB grundsätzlich nicht einer Kontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2, §§ 308, 309 BGB, da für die ärztliche Aufklärung durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelte eigenständige Regeln gelten, die auch das Beweisregime erfassen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 307 Abs 1 BGB§ 307 Abs 2 BGB§ 307 Abs 3 S 1 BGB§ 308 BGB§ 309 BGB§ 1 UKlaG

Prüfungsschemata dazu

AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Inhaltskontrolle (AGB)TransparenzgebotGeltungserhaltende Reduktion
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