BGH · 3. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 08.07.2021 – III ZR 344/20

III ZR 344/20 · 08.07.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Bei der Prozessfähigkeit handelt es sich um eine Sachurteilsvoraussetzung, die von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu klären ist. Bestehen begründete Zweifel an der Prozessfähigkeit einer Partei beziehungsweise sind die zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten noch nicht erschöpft, darf deshalb ein gegen sie gerichtetes Versäumnisurteil nicht ergehen (Fortführung von BGH, Urteil vom 10. Oktober 1985 - IX ZR 73/85, NJW-RR 1986, 157).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 51 ZPO§ 335 Abs 1 Nr 1 ZPO§ 345 ZPO§ 514 ZPO§ 565 ZPO§ 104 Nr 2 BGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

RechtsgeschäftGeschäftsfähigkeitGeschäftsunfähigkeit
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