BGH · 3. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 28.04.2022 – III ZR 240/21
III ZR 240/21 · 28.04.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Im Rahmen der Bekämpfung der COVID 19-Pandemie hoheitlich angeordnete Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen berechtigen Bewohner eines Pflegeheims nicht zur Entgeltkürzung nach § 10 Abs. 1 WBVG. Sie stellen grundsätzlich auch keine schwerwiegende Änderung der Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 Abs. 1 BGB dar.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 313 Abs 1 BGB§ 10 Abs 1 WBVG