BGH · 3. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 28.04.2022 – III ZR 240/21

III ZR 240/21 · 28.04.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Im Rahmen der Bekämpfung der COVID 19-Pandemie hoheitlich angeordnete Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen berechtigen Bewohner eines Pflegeheims nicht zur Entgeltkürzung nach § 10 Abs. 1 WBVG. Sie stellen grundsätzlich auch keine schwerwiegende Änderung der Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 Abs. 1 BGB dar.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 313 Abs 1 BGB§ 10 Abs 1 WBVG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

GeschäftsgrundlageWegfall der GeschäftsgrundlageStörung der Geschäftsgrundlage
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