BGH · 3. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 23.10.2025 – III ZR 147/24
III ZR 147/24 · 23.10.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens, nach der seine Mobilfunkkunden die missbräuchliche Nutzung oder den Verlust der SIM unter zwingender Angabe eines persönlichen Kennworts zwecks Sperrung der SIM mitzuteilen haben, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.