BGH · 3. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 23.10.2025 – III ZR 147/24

III ZR 147/24 · 23.10.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens, nach der seine Mobilfunkkunden die missbräuchliche Nutzung oder den Verlust der SIM unter zwingender Angabe eines persönlichen Kennworts zwecks Sperrung der SIM mitzuteilen haben, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 307 Abs 1 S 1 BGB§ 1 UKlaG§ 3 UKlaG§ 543 Abs 1 Nr 1 ZPO

Prüfungsschemata dazu

AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Inhaltskontrolle (AGB)TransparenzgebotGeltungserhaltende Reduktion
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →