BGH · 1. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 29.04.2021 – I ZR 193/20

I ZR 193/20 · 29.04.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zugangsrecht des Architekten Die in Musterverträgen zugunsten von Architekten verwendete Klausel Der Auftragnehmer ist berechtigt - auch nach Beendigung dieses Vertrags - das Bauwerk oder die bauliche Anlage in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu betreten, um fotografische oder sonstige Aufnahmen zu fertigen. ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil sie bei der gebotenen objektiven Auslegung den Vertragspartner des Architekten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 307 Abs 1 S 1 BGB§ 307 Abs 2 Nr 1 BGB§ 2 Abs 1 Nr 4 UrhG§ 2 Abs 2 UrhG§ 25 Abs 1 UrhG

Prüfungsschemata dazu

AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Inhaltskontrolle (AGB)TransparenzgebotGeltungserhaltende Reduktion
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