BGH · 5. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 08.10.2024 – 5 StR 382/24

5 StR 382/24 · 08.10.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Sogenannte K.O.-Tropfen stellen weder für sich genommen noch bei Verabreichung in einem Getränk, in das sie vorher mit einer Pipette hinein getropft wurden, ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB dar.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 177 Abs 1 StGB§ 177 Abs 2 StGB§ 177 Abs 5 Nr 1 StGB§ 177 Abs 8 Nr 1 StGB§ 177 Abs 8 Nr 2b StGB§ 224 Abs 1 Nr 1 StGB§ 224 Abs 1 Nr 2 StGB

Prüfungsschemata dazu

Körperverletzung / Gefährliche KV (§§ 223, 224 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Gefährliches WerkzeugDas Leben gefährdende BehandlungAbstrakt-konkrete Eignung (gefährliches Werkzeug)Gefährliche Körperverletzung
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