BGH · 4. Strafsenat
BGH, Beschluss v. 19.12.2023 – 4 StR 325/23
4 StR 325/23 · 19.12.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Medizinische Instrumente, die von approbierten Ärzten bei nicht gebotenen Heileingriffen kunstgerecht eingesetzt werden, stellen - entsprechend den allgemein hierfür geltenden Rechtsprechungsgrundsätzen - gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB dar, wenn sie nach ihrer objektiven Beschaffenheit und der Art ihrer Verwendung im Einzelfall geeignet sind, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 223a StGB vom 28.10.1994§ 224 Abs 1 Nr 2 Alt 2 StGB