BGH · 3. Strafsenat
BGH, Beschluss v. 10.06.2026 – 3 StR 97/26
3 StR 97/26 · 10.06.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Dienstliche Äußerungen von Amtsträgern gegenüber Dritten können Gegenstand der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes sein. Die heimliche private Tonaufnahme einer Vernehmung ist grundsätzlich unbefugt, wenn zur Verfügung stehende verfahrensrechtliche Möglichkeiten einer offenen Aufnahme nicht genutzt werden.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.