BGH · 3. Strafsenat

BGH, Urteil v. 17.04.2025 – 3 StR 405/24

3 StR 405/24 · 17.04.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wird die Bereicherung des Täters im Wege der Tatertragseinziehung abgeschöpft, kann dies Anlass sein, auf die kumulative Verhängung von Freiheits- und Geldstrafe zu verzichten. Allerdings schließt eine solche Einziehungsanordnung diese Form der Bestrafung nicht zwangsläufig, grundsätzlich oder in aller Regel aus.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 41 StGB§ 73 StGB§§ 73ff StGB§ 267 StGB§§ 267ff StGB§ 261 StPO§ 267 Abs 3 S 1 StPO

Prüfungsschemata dazu

Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Urkunde (§ 267 StGB)Unechte Urkunde (§ 267 StGB)Zusammengesetzte Urkunde
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