BGH · 3. Strafsenat
BGH, Urteil v. 17.04.2025 – 3 StR 405/24
3 StR 405/24 · 17.04.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Wird die Bereicherung des Täters im Wege der Tatertragseinziehung abgeschöpft, kann dies Anlass sein, auf die kumulative Verhängung von Freiheits- und Geldstrafe zu verzichten. Allerdings schließt eine solche Einziehungsanordnung diese Form der Bestrafung nicht zwangsläufig, grundsätzlich oder in aller Regel aus.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.