BGH · 3. Strafsenat
BGH, Beschluss v. 24.08.2021 – 3 StR 247/21
3 StR 247/21 · 24.08.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ein Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient, kann durch eine Brandlegung auch dann teilweise zerstört werden, wenn die betroffene Wohnung bereits wegen einer vorangegangenen Brandstiftung nicht nutzbar war.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.