Abschnitt 1 — Berufung

§ 538 ZPO – Zurückverweisung

Zivilprozessordnung · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Das Berufungsgericht hat die notwendigen Beweise zu erheben und in der Sache selbst zu entscheiden. (2) Das Berufungsgericht darf die Sache, soweit ihre weitere Verhandlung erforderlich ist, unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens an das Gericht des ersten Rechtszuges nur zurückverweisen, 1 soweit das Verfahren im ersten Rechtszuge an einem wesentlichen Mangel leidet und auf Grund dieses Mangels eine umfangreiche oder aufwändige Beweisaufnahme notwendig ist, 2 wenn durch das angefochtene Urteil ein Einspruch als unzulässig verworfen ist, 3 wenn durch das angefochtene Urteil nur über die Zulässigkeit der Klage entschieden ist, 4 wenn im Falle eines nach Grund und Betrag streitigen Anspruchs durch das angefochtene Urteil über den Grund des Anspruchs vorab entschieden oder die Klage abgewiesen ist, es sei denn, dass der Streit über den Betrag des Anspruchs zur Entscheidung reif ist, 5 wenn das angefochtene Urteil im Urkunden- oder Wechselprozess unter Vorbehalt der Rechte erlassen ist, 6 wenn das angefochtene Urteil ein Versäumnisurteil ist oder 7 wenn das angefochtene Urteil ein entgegen den Voraussetzungen des § 301 erlassenes Teilurteil ist und eine Partei die Zurückverweisung beantragt. Im Fall der Nummer 3 hat das Berufungsgericht sämtliche Rügen zu erledigen. Im Fall der Nummer 7 bedarf es eines Antrags nicht.

Rechtsprechung zu § 538 ZPO

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Urteil v. 11.12.2025 – VII ZR 124/24Zu den Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils.…BGH, Urteil v. 31.07.2025 – I ZR 127/24Griffleiste 1. Bei einem gegen den Insolvenzschuldner gerichteten gesetzlichen Unterlassungsanspruch wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts …BGH, Urteil v. 01.10.2024 – KZR 60/23LKW-Kartell V 1. Bei der gebotenen natürlichen und den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtung handelt es sich beim Kauf eines Lastkraft…BGH, Urteil v. 01.02.2024 – VII ZR 171/22§ 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO lässt im Falle eines in der ersten Instanz unterlaufenen Verfahrensfehlers, zu dem auch die nicht vorschriftsmäßige Bese…BGH, Urteil v. 26.10.2023 – IX ZR 250/221. Zu den Voraussetzungen einer Zurückverweisung an das erstinstanzliche Gericht wegen eines Verfahrensmangels. 2. a) Ist Gegenstand der Anfechtung nu…BGH, Urteil v. 18.10.2022 – XI ZR 606/20Der Erlass eines Grundurteils ist unzulässig, wenn dies zu einer ungerechtfertigten Verzögerung und Verteuerung des Prozesses führt. Dies ist insbeson…BGH, Urteil v. 21.01.2021 – I ZR 120/19Clickbaiting 1. Das Berufungsgericht ist bei der Überprüfung eines erstinstanzlichen Grundurteils auch dann befugt, über den Betrag des Klageanspruchs…
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