BGH · 11. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 18.10.2022 – XI ZR 606/20

XI ZR 606/20 · 18.10.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Der Erlass eines Grundurteils ist unzulässig, wenn dies zu einer ungerechtfertigten Verzögerung und Verteuerung des Prozesses führt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Tatsachen für Grund und Höhe des Anspruchs annähernd dieselben sind oder in einem so engen Zusammenhang stehen, dass die Herausnahme einer Grundentscheidung unzweckmäßig wäre.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 304 Abs 1 ZPO§ 538 Abs 1 ZPO§ 538 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO§ 538 Abs 2 S 1 Nr 4 ZPO
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