Abschnitt 1 — Berufung

§ 517 ZPO – Berufungsfrist

Zivilprozessordnung · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Die Berufungsfrist beträgt einen Monat; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung.

§ 517 ZPO in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Klausuren, in denen § 517 ZPO drankommt

Malerarbeiten in der zweiten Instanz · Schwerpunkt

Rechtsprechung zu § 517 ZPO

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 20.08.2025 – VII ZB 16/241. Ein elektronisches Dokument, das aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronische…BGH, Beschluss v. 09.04.2025 – XII ZB 163/24Ein elektronisch beim unzuständigen Gericht eingegangener Schriftsatz wahrt die Rechtsmittelfrist auch dann, wenn dieser bei einer postalischen Überse…BGH, Beschluss v. 11.07.2024 – IX ZB 31/23Ist ein Rechtsanwalt nicht in der Lage, die Büroräume seiner Kanzlei zu betreten, weil er den Büroschlüssel im Büro vergessen hat, bedarf eine ein Ver…BGH, Beschluss v. 10.10.2023 – VIII ZB 60/22Zu den an einen Rechtsanwalt zu stellenden Sorgfaltsanforderungen hinsichtlich der Bezeichnung des Empfangsgerichts im besonderen elektronischen Anwal…BGH, Beschluss v. 20.04.2023 – I ZB 83/22Reicht eine Partei eine Rechtsmittelschrift beim unzuständigen Ausgangsgericht ein, so entspricht es regelmäßig dem ordentlichen Geschäftsgang, dass d…BGH, Beschluss v. 26.01.2023 – I ZB 42/221. Hat der Prozessbevollmächtigte einer Partei die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift seinem angestellten Büropersonal übertragen, ist er verpflich…BGH, Urteil v. 07.11.2022 – VIa ZR 737/21Die Zulässigkeit der Berufung kann offenbleiben, wenn das Revisionsgericht formell rechtskräftig abschließend auf ihre Unbegründetheit erkennen kann, …BGH, Beschluss v. 14.06.2022 – VI ZB 26/21Die Erhebung einer Anhörungsrüge hat keinen Einfluss auf den Ablauf prozessualer Fristen und hindert den Eintritt der formellen Rechtskraft nicht (hie…
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