BGH · 8. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 10.10.2023 – VIII ZB 60/22

VIII ZB 60/22 · 10.10.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zu den an einen Rechtsanwalt zu stellenden Sorgfaltsanforderungen hinsichtlich der Bezeichnung des Empfangsgerichts im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA), wenn der Rechtsanwalt die Versendung eines fristgebundenen Schriftsatzes über das beA selbst ausführt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 233 ZPO§ 517 ZPO
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