Abschnitt 3 — Verfahren · Titel 1 — Mündliche Verhandlung
§ 130d ZPO – Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden
Zivilprozessordnung · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Rechtsprechung zu § 130d ZPO
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.
BGH, Beschluss v. 25.02.2026 – VII ZB 29/241. § 130a Abs. 3 Satz 1 ZPO erfordert nicht, dass bei Nutzung eines besonderen elektronischen Behördenpostfachs als sicherem Übermittlungsweg die das …BGH, Urteil v. 10.02.2026 – VI ZR 313/24Bei der Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 1 ERVV, wonach das elektronische Dokument im Dateiformat pdf zu übermitteln ist, handelt es sich um zwingendes Rec…BGH, Urteil v. 02.12.2025 – X ZR 144/23Wasserklosett 1. Die in § 130d Satz 1 ZPO normierte Pflicht zur Übermittlung als elektronisches Dokument gilt nur für Rechtsanwälte, Behörden und juri…BGH, Beschluss v. 02.12.2025 – VIII ZB 17/25Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes - hier: Berufungsbegründung - als e…BGH, Beschluss v. 07.10.2025 – VIII ZB 21/25Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes - hier: Berufungsbegründung - als e…BGH, Beschluss v. 11.09.2025 – IX ZB 45/23Die von der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Amtsgerichts als Insolvenzgericht eingelegte sofortige Beschwerd…BGH, Beschluss v. 15.05.2025 – IX ZB 1/241. Zur Wahrung des Schriftlichkeitserfordernisses für bestimmende Schriftsätze durch Zeichnung im Rubrum des Schriftsatzes durch einen österreichische…BGH, Beschluss v. 09.04.2025 – XII ZB 163/24Ein elektronisch beim unzuständigen Gericht eingegangener Schriftsatz wahrt die Rechtsmittelfrist auch dann, wenn dieser bei einer postalischen Überse…