BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 11.09.2025 – IX ZB 45/23

IX ZB 45/23 · 11.09.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die von der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Amtsgerichts als Insolvenzgericht eingelegte sofortige Beschwerde ist seit dem 1. Januar 2022 als elektronisches Dokument zu übermitteln.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 4 InsO§ 130d S 1 ZPO
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