Siebenundzwanzigster Abschnitt — Sachbeschädigung

§ 303c StGB – Strafantrag

Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

In den Fällen der §§ 303, 303a Abs. 1 und 2 sowie § 303b Abs. 1 bis 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

§ 303c StGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Prüfungsschemata

Sachbeschädigung (§ 303 StGB)

Definitionen zu § 303c StGB

Sachbeschädigung

Klausuren, in denen § 303c StGB drankommt

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