Zweiter Abschnitt — Die Tat · Erster Titel — Grundlagen der Strafbarkeit

§ 21 StGB – Verminderte Schuldfähigkeit

Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

§ 21 StGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Definitionen zu § 21 StGB

Schuldfähigkeit

Klausuren, in denen § 21 StGB drankommt

Im Schwitzkasten · SchwerpunktFortgeschrittenenklausur: Aus dem Weg – ich bin LKW-Fahrer! · SchwerpunktFortgeschrittenenklausur: „Skull Breaker Challenge“ Social Media Trends und deren körperliche Folgen · Schwerpunkt

Rechtsprechung zu § 21 StGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 08.01.2025 – 6 StR 597/24Bei der Steuerungsfähigkeit geht es um die Fähigkeit, entsprechend der Unrechtseinsicht zu handeln, also um Hemmungsvermögen, Willenssteuerung und Ent…
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im StGB