Neunter Abschnitt — Falsche uneidliche Aussage und Meineid
§ 154 StGB – Meineid
Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
§ 154 StGB in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.
Prüfungsschemata
Definitionen zu § 154 StGB
Klausuren, in denen § 154 StGB drankommt
Rechtsprechung zu § 154 StGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.