Neunter Abschnitt — Falsche uneidliche Aussage und Meineid

§ 154 StGB – Meineid

Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

§ 154 StGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Prüfungsschemata

Falsche uneidliche Aussage und Meineid (§§ 153, 154 StGB)

Definitionen zu § 154 StGB

Uneidliche Falschaussage (§ 153 StGB)

Klausuren, in denen § 154 StGB drankommt

Fortgeschrittenenhausarbeit: Der arme Student · Schwerpunkt

Rechtsprechung zu § 154 StGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 14.04.2020 – 5 StR 424/191. Das Sächsische Wahlprüfungsgesetz lässt die eidliche Vernehmung am Verfahren Beteiligter als Zeugen nicht zu. 2. § 162 StGB enthält keine Einschrän…
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im StGB