Abschnitt 8 — Einzelne Schuldverhältnisse · Titel 1 — Kauf, Tausch · Untertitel 2 — Besondere Arten des Kaufs · Kapitel 3 — Vorkauf
§ 463 BGB – Voraussetzungen der Ausübung
Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Wer in Ansehung eines Gegenstandes zum Vorkauf berechtigt ist, kann das Vorkaufsrecht ausüben, sobald der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag über den Gegenstand geschlossen hat.
§ 463 BGB in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.
Definitionen zu § 463 BGB
Klausuren, in denen § 463 BGB drankommt
Rechtsprechung zu § 463 BGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.
BGH, Urteil v. 11.04.2025 – V ZR 194/231. Das Recht zur Ausübung des Vorkaufsrechts setzt das Zustandekommen eines rechtswirksamen Kaufvertrags voraus. Letzteres ist erst dann der Fall, wen…BGH, Urteil v. 23.02.2022 – VIII ZR 305/20Die in einem Kaufvertrag über eine mit einem Vorkaufsrecht des Mieters belastete Eigentumswohnung zwischen dem Vorkaufsverpflichteten (Verkäufer) und …