Abschnitt 3 — Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft · Titel 3 — Rechtliche Betreuung · Untertitel 2 — Führung der Betreuung · Kapitel 2 — Personenangelegenheiten

§ 1831 BGB – Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen

Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie erforderlich ist, weil 1 aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt, oder 2 zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist, die Maßnahme ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann und der Betreute aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann. (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen. (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind. Er hat die Beendigung der Unterbringung dem Betreuungsgericht unverzüglich anzuzeigen. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn dem Betreuten, der sich in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält, durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nach Maßgabe des § 1820 Absatz 2 Nummer 2 für einen Bevollmächtigten entsprechend.

Rechtsprechung zu § 1831 BGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 29.04.2026 – XII ZB 60/261. Als natürlicher Wille im Sinne des § 1832 Abs. 1 Satz 1 BGB kann jede Willenskundgabe eines Einwilligungsunfähigen angesehen werden, die bewusst un…BGH, Beschluss v. 17.12.2025 – XII ZB 489/25Entscheidet das Rechtsmittelgericht nicht in der Sache, sondern hebt es die angefochtene Entscheidung auf und verweist das Verfahren zurück, darf dies…BGH, Beschluss v. 29.10.2025 – XII ZB 334/25Zu den Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung und Darlegung des Versuchs, den Betreuten gemäß § 1832 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BGB von der Notwen…BGH, Beschluss v. 29.10.2025 – XII ZB 394/25Passt das Gericht (gegebenenfalls auch im Wege einer einstweiligen Anordnung) in einem gerichtlichen Genehmigungsverfahren vor Ablauf der Übergangsfri…BGH, Beschluss v. 30.07.2025 – XII ZB 207/251. Maßgeblich für die Verwertbarkeit eines in einem anderen Verfahren eingeholten Sachverständigengutachtens nach § 411a ZPO ist, dass dieses auf geri…BGH, Beschluss v. 05.02.2025 – XII ZB 547/241. Ist auszuschließen, dass der Betreute eine Behandlung ohne Zwang vornehmen lassen wird, ist die Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine …BGH, Beschluss v. 07.08.2024 – XII ZB 169/24Zu den Voraussetzungen und Begründungsanforderungen, wenn eine Unterbringung für länger als ein Jahr angeordnet oder genehmigt werden soll (im Anschlu…BGH, Beschluss v. 05.06.2024 – XII ZB 463/231. Das Beschwerdegericht hat auf die Beschwerde des Betroffenen den Beschluss, mit dem eine Unterbringung genehmigt oder angeordnet wurde, aufzuheben,…
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