Zivilrecht · Definition

Verbrauchergarantie

§ 479 BGB§ 443 BGB

Die Verbrauchergarantie nach § 479 BGB ist eine gegenüber einem Verbraucher abgegebene Garantieerklärung, die besonderen inhaltlichen und formalen Anforderungen unterliegt und dem Verbraucher eigenständige Rechte gibt.

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