Zivilrecht · Definition
Verbrauchergarantie
§ 479 BGB§ 443 BGB
Die Verbrauchergarantie nach § 479 BGB ist eine gegenüber einem Verbraucher abgegebene Garantieerklärung, die besonderen inhaltlichen und formalen Anforderungen unterliegt und dem Verbraucher eigenständige Rechte gibt.