Zivilrecht · Definition

Surrogat (§ 285 BGB)

§ 285 BGB

Hat der Schuldner infolge des Umstands, der die Unmöglichkeit der Leistung begründet, für den geschuldeten Gegenstand einen Ersatz oder Ersatzanspruch erlangt, kann der Gläubiger Herausgabe des Surrogats verlangen.

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