Zivilrecht · Definition
Surrogat (§ 285 BGB)
§ 285 BGB
Hat der Schuldner infolge des Umstands, der die Unmöglichkeit der Leistung begründet, für den geschuldeten Gegenstand einen Ersatz oder Ersatzanspruch erlangt, kann der Gläubiger Herausgabe des Surrogats verlangen.