Öffentliches Recht · Definition
Rehabilitierung (BP)
Art. 60 Abs. 2 GG
Befugnis des Bundespräsidenten zur Begnadigung im Einzelfall bei Bundesstraftaten.
Öffentliches Recht · Definition
Befugnis des Bundespräsidenten zur Begnadigung im Einzelfall bei Bundesstraftaten.