Öffentliches Recht · Definition
Inter-omnes-Wirkung
§ 31 Abs. 1 BVerfGG
Die Bindungswirkung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gegenüber allen Verfassungsorganen sowie allen Gerichten und Behörden.
Öffentliches Recht · Definition
Die Bindungswirkung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gegenüber allen Verfassungsorganen sowie allen Gerichten und Behörden.