Öffentliches Recht · Definition
Inter-omnes-Wirkung
§ 31 Abs. 1 BVerfGG
Die Bindungswirkung von BVerfG-Entscheidungen gegenüber allen staatlichen Stellen und Bürgern.
Öffentliches Recht · Definition
Die Bindungswirkung von BVerfG-Entscheidungen gegenüber allen staatlichen Stellen und Bürgern.