Öffentliches Recht · Definition
Gegenzeichnung
Art. 58 GG
Erfordernis der Unterschrift des Kanzlers oder eines Ministers unter Anordnungen des Bundespräsidenten zur Wirksamkeit und Verantwortungsübernahme.
Öffentliches Recht · Definition
Erfordernis der Unterschrift des Kanzlers oder eines Ministers unter Anordnungen des Bundespräsidenten zur Wirksamkeit und Verantwortungsübernahme.