Öffentliches Recht · Definition
Bundesversammlung
Art. 54 GG
Verfassungsorgan, das ausschließlich zum Zweck der Wahl des Bundespräsidenten zusammentritt.
Öffentliches Recht · Definition
Verfassungsorgan, das ausschließlich zum Zweck der Wahl des Bundespräsidenten zusammentritt.