Öffentliches Recht · Definition
Bundesunmittelbare Körperschaft
Art. 87 Abs. 2, 3 GG
Juristische Person des öffentlichen Rechts unter direkter Aufsicht des Bundes (z.B. Bundesagentur für Arbeit).
Öffentliches Recht · Definition
Juristische Person des öffentlichen Rechts unter direkter Aufsicht des Bundes (z.B. Bundesagentur für Arbeit).