Zivilrecht · Streitstand
Findet § 447 BGB Anwendung, wenn der Verkäufer die Ware durch eigenes Personal ausliefern lässt?
§ 447 BGB
Frage, ob die Privilegierung des Gefahrübergangs auch bei unternehmenseigenem Transport greift.
Herrschende Meinung
§ 447 BGB ist grundsätzlich auch bei Transport durch eigenes Personal anwendbar.
- Der Wortlaut unterscheidet nicht zwischen fremden und eigenen Transportpersonen
- Zweck der Norm ist die Entlastung des Verkäufers bei Schickschulden unabhängig von der Organisation des Transports
Mindermeinung
§ 447 BGB gilt nur bei Einschaltung einer unabhängigen Transportperson.
- Eigene Leute unterliegen der direkten Weisung des Verkäufers
- Keine Realisierung einer typischen, vom Verkäufer unabhängigen Transportgefahr
Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Die Interessenlage beim Versendungskauf ist bei Schickschulden vergleichbar; entscheidend ist die vertragliche Abrede, dass der Verkäufer nicht am Zielort leisten muss.