BGH · 11. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 26.10.2021 – XI ZR 608/20

XI ZR 608/20 · 26.10.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Rechtsfolgen des Widerrufs eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrags ergeben sich aus dem nationalen Recht, dessen Auslegung nach dem Wortlaut der einschlägigen Vorschriften, der Gesetzgebungsgeschichte und der Systematik der aufeinander bezogenen Normen eindeutig ist. Eine andere Auslegung käme daher selbst dann nicht in Betracht, wenn der nationale Gesetzgeber mit seinem Regelungskonzept zulasten des Darlehensnehmers hinter den Anforderungen der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG zurückgeblieben wäre.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 355 Abs 3 S 1 BGB§ 357 Abs 4 S 1 BGB§ 358 Abs 4 S 1 BGB§ 495 Abs 1 BGBEGRL 48/2008

Prüfungsschemata dazu

Widerruf bei Verbraucherverträgen

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

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