BGH · 11. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 28.07.2020 – XI ZR 288/19

XI ZR 288/19 · 28.07.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Sind die Angaben zur Methode der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in einem Verbraucherdarlehensvertrag fehlerhaft, verliert der Darlehensgeber den Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 BGB. Das Anlaufen der Widerrufsfrist bleibt davon unberührt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 355 Abs 2 BGB§ 356b BGB§ 492 Abs 2 BGB§ 495 Abs 1 BGB§ 502 Abs 2 Nr 2 BGBArt 247 § 7 Nr 3 BGBEG vom 29.07.2009

Prüfungsschemata dazu

Widerruf bei Verbraucherverträgen

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

WiderrufsrechtVerbraucherWiderrufsrecht (Verbraucher)
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