BGH · 11. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 22.09.2020 – XI ZR 162/19

XI ZR 162/19 · 22.09.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wenn ein Unternehmer sowohl eine Webseite unterhält als auch Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, müssen die Informationen nach § 36 Abs. 1 VSBG sowohl gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 1 VSBG auf seiner Webseite erscheinen als auch gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 2 VSBG in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen werden.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 36 Abs 1 VSBG§ 36 Abs 2 Nr 1 VSBG§ 36 Abs 2 Nr 2 VSBG§ 2 Abs 1 UKlaG§ 2 Abs 2 S 1 Nr 12 UKlaGArt 13 Abs 2 EURL 11/2013§ 305 Abs 1 BGB

Prüfungsschemata dazu

AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Einbeziehungskontrolle (AGB)
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