BGH · 11. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 20.09.2022 – XI ZB 4/22

XI ZB 4/22 · 20.09.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Prüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren, ob die Anhörungsrüge, die in der Beschwerdeinstanz zur Abänderung der zunächst vom Beschwerdegericht getroffenen Entscheidung über eine sofortige Beschwerde nach § 99 Abs. 2 ZPO geführt hat, zulässig und begründet war.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 99 Abs 2 ZPO§ 321a ZPO§ 574 Abs 2 ZPO§ 574 Abs 3 S 2 ZPOArt 103 Abs 1 GG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rückwirkungsverbot
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