BGH · 8. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 16.11.2022 – VIII ZR 288/21

VIII ZR 288/21 · 16.11.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Frage des Vorliegens eines nach § 34 Abs. 4 GewO verbotenen Rückkaufshandels im Falle des gewerbsmäßigen Ankaufs von Kraftfahrzeugen und deren anschließender Vermietung an den Verkäufer - "sale and rent back" (im Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Mai 2009 - I ZR 179/07, NJW 2009, 3368 Rn. 19 ff. und an BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 8 C 28/20, BVerwGE 173, 108 Rn. 10 ff.).2. Die Auslegung und Anwendung der bußgeldbewehrten Verbotsnorm des § 34 Abs. 4 GewO muss sich an den aus Art. 103 Abs. 2 GG, § 3 OWiG ergebenden Grenzen einer zulässigen richterlichen Interpretation ausrichten.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 134 BGBArt 103 Abs 2 GG§ 34 Abs 4 GewO§ 144 Abs 2 Nr 2 GewO§ 3 OWiG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

TeilnichtigkeitVerstoß gegen ein gesetzliches VerbotRechtshindernde EinwendungRückwirkungsverbot
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