BGH · 7. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 04.11.2020 – VII ZB 69/18

VII ZB 69/18 · 04.11.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Der Miterbe, der allein oder zusammen mit weiteren Miterben Titelgläubiger (hier: in einem Zuschlagsbeschluss) eines zum Nachlass gehörenden Anspruchs ist, kann die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels verlangen. 2. Dieser Miterbe kann eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels verlangen, die nur ihn als Vollstreckungsgläubiger ausweist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 724 ZPO§ 725 ZPO§ 132 ZVG§ 432 BGB§ 2039 BGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Gemeinschaftliche Schuld (Gesamthandsschuld)Mitgläubigerschaft
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