BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 23.11.2021 – VI ZR 818/20
VI ZR 818/20 · 23.11.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Für die Bewertung eines schädigenden Verhaltens als sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB ist in einer Gesamtschau dessen Gesamtcharakter zu ermitteln und das gesamte Verhalten des Schädigers bis zum Eintritt des Schadens beim konkreten Geschädigten zugrunde zu legen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.