BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 12.03.2024 – VI ZR 381/20
VI ZR 381/20 · 12.03.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zur deliktischen Haftung des Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasrückführung gegenüber dem Käufer eines Fahrzeugs.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.