BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 27.07.2021 – VI ZR 151/20

VI ZR 151/20 · 27.07.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Zur sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeugmotorenhersteller getroffen und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte. 2. Ein Schaden im Sinne des § 826 BGB kann auch in einer auf dem sittenwidrigen Verhalten beruhenden Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung liegen. Nach deren Erfüllung setzt sich der Schaden in dem Verlust der aufgewendeten Geldmittel fort.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 31 BGB§ 826 BGB§ 138 Abs 3 ZPO

Prüfungsschemata dazu

Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Sittenwidrigkeit i.S.v. § 826 BGBVorsatz i.S.v. § 826 BGB (dolus eventualis)
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