BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 05.10.2021 – VI ZR 136/20

VI ZR 136/20 · 05.10.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Zum Feststellungsinteresse bei einer Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht in einem sogenannten Dieselfall. 2. Auf mögliche künftige Belastungen mit Aufwendungen, die nur im Rahmen des großen Schadensersatzes ersatzfähig wären, kann der Kläger sein Feststellungsinteresse nicht stützen, wenn er sich nicht für die Geltendmachung des großen Schadensersatzes entschieden hat, obwohl ihm diese Entscheidung möglich und zumutbar ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 256 Abs 1 ZPO§ 31 BGB§ 826 BGBArt 3 Nr 10 EGV 715/2007Art 5 Abs 2 EGV 715/2007§ 6 EG-FGV§ 27 EG-FGV

Prüfungsschemata dazu

Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Sittenwidrigkeit i.S.v. § 826 BGBVorsatz i.S.v. § 826 BGB (dolus eventualis)
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