BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 02.12.2021 – IX ZR 53/21

IX ZR 53/21 · 02.12.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ein Rechtsanwalt, der sich selbst vertritt und wegen einer länger andauernden Erkrankung an einem Termin nicht teilnehmen kann, muss sich vertreten lassen, es sei denn, er legt gewichtige Gründe dar, welche seine Anwesenheit erfordern.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 78 Abs 4 ZPO§ 227 Abs 1 ZPO§ 330 ZPO§§ 330ff ZPOArt 103 Abs 1 GG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rückwirkungsverbot
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