BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 02.12.2021 – IX ZR 53/21
IX ZR 53/21 · 02.12.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ein Rechtsanwalt, der sich selbst vertritt und wegen einer länger andauernden Erkrankung an einem Termin nicht teilnehmen kann, muss sich vertreten lassen, es sei denn, er legt gewichtige Gründe dar, welche seine Anwesenheit erfordern.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.