BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 22.07.2021 – IX ZR 26/20

IX ZR 26/20 · 22.07.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Vertraglich vereinbarte, von Jahresüberschüssen abhängige Gewinnausschüttungen sind unentgeltlich, wenn die Jahresabschlüsse fehlerhaft sind, fehlerfrei erstellte Jahresabschlüsse keine Gewinne ausgewiesen hätten und der Schuldner aufgrund einer Parallelwertung in der Laiensphäre darum wusste.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 134 Abs 1 InsO§ 143 Abs 1 InsO§ 814 BGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Condictio indebitiKondiktionssperre nach § 814 BGB
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