BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 25.05.2023 – IX ZR 116/21

IX ZR 116/21 · 25.05.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Im Rahmen des echten Factorings muss sich der Factor die Kenntnis des Forderungsverkäufers von der Zahlungsunfähigkeit des späteren Insolvenzschuldners oder den die Zahlungsunfähigkeit begründenden Umständen regelmäßig nicht allein wegen der den Forderungsverkäufer treffenden Pflichten zur Unterstützung des Factors bei der Forderungsdurchsetzung und zur Information des Factors über eine Zahlungsunfähigkeit begründende Umstände zurechnen lassen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 130 Abs 1 S 1 InsO§ 166 Abs 1 BGB§ 402 BGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

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