BGH · 2. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 30.09.2025 – II ZR 70/24
II ZR 70/24 · 30.09.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zum Klagegrund des Schuldbeitritts gehört die Schuld, der beigetreten worden ist.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.