BGH · 2. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 02.12.2025 – II ZR 114/24

II ZR 114/24 · 02.12.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Haftung eines Geschäftsführers wegen sittenwidriger Schädigung durch Unterstützung eines von der Gesellschaft betriebenen betrügerischen Anlagesystems umfasst auch erst nach seiner Abberufung geschlossene Anlageverträge, wenn er nach seinem Ausscheiden aus dem Amt noch in anderer tragender Funktion innerhalb des Systems tätig war oder der Vertragsschluss noch während seiner Geschäftsführertätigkeit in die Wege geleitet worden ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 826 BGB§ 8 Abs 2 GVGEG§ 7 Abs 1 S 1 ZPOEG

Prüfungsschemata dazu

Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Sittenwidrigkeit i.S.v. § 826 BGBVorsatz i.S.v. § 826 BGB (dolus eventualis)
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