BGH · 2. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 28.03.2023 – II ZB 11/22
II ZB 11/22 · 28.03.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ein Verein, dessen satzungsmäßige Tätigkeit darin besteht, unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen durch Studierende unter Anleitung beruflich vorgebildeter und erfahrener Praktiker für Studenten zu erbringen, kann wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 StBerG nicht in das Vereinsregister eingetragen werden.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.