BGH · 3. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 15.04.2026 – 3 StR 538/25

3 StR 538/25 · 15.04.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens ist nach den allgemeinen Grundsätzen möglich. Sie ist nicht wegen der Struktur dieses Straftatbestandes oder unter übergeordneten Gesichtspunkten generell ausgeschlossen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 27 StGB§ 81 Abs 1 Nr 2 StGB§ 83 Abs 1 StGB§ 129a StGB

Prüfungsschemata dazu

Täterschaft & Teilnahme (§§ 25–27 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Beihilfe
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →