BGH · 3. Strafsenat
BGH, Beschluss v. 15.04.2026 – 3 StR 538/25
3 StR 538/25 · 15.04.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens ist nach den allgemeinen Grundsätzen möglich. Sie ist nicht wegen der Struktur dieses Straftatbestandes oder unter übergeordneten Gesichtspunkten generell ausgeschlossen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.