BGH · 2. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 12.10.2023 – 2 StR 243/22

2 StR 243/22 · 12.10.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Eine Scheinhandlung im Sinne von § 4 Abs. 1 SubvG liegt nur vor, wenn über die Falschangabe hinaus ein gegenüber dem Subventionsgeber zur Kenntnis gebrachter tatsächlicher Akt vorgenommen wird, der geeignet ist, den Anschein eines in Wahrheit nicht existierenden Sachverhalts zu vermitteln.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 4 Abs 1 S 1 SubvG§ 264 Abs 1 Nr 1 StGB§ 254 Abs 8 S 1 Nr 1 StGB§ 264 Abs 9 Nr 1 Alt 2 StGB§ 264 Abs 9 Nr 2 StGB§ 261 StPO§ 264 StPO§ 117 Abs 1 BGB§ 1 SubvG HE

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

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