BGH · 1. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 20.01.2026 – 1 StR 414/25

1 StR 414/25 · 20.01.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Das in § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO für das Nichtverwenden von Steuerzeichen normierte Tatbestandsdenkmal „pflichtwidrig“ ist wie das gleichlautende aus § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ein strafbarkeitsbegründendes besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 1 StGB.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 27 Abs 2 StGB§ 28 Abs 1 StGB§ 49 Abs 1 StGB§ 370 Abs 1 Nr 2 AO§ 370 Abs 1 Nr 3 AO§ 370 Abs 3 S 1 AO

Prüfungsschemata dazu

Täterschaft & Teilnahme (§§ 25–27 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Beihilfe
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